Die Rechtsanwälte unserer Allgemeinkanzlei bearbeiten vorrangig Angelegenheiten aus dem allgemeinen Zivilrecht der Privatleute und Unternehmen, wie z.B. Vertragsrecht, Gewährleistungsrecht, Forderungseinzug etc. aber auch aus dem Arbeitsrecht, Familienrecht, Erbrecht, Mietrecht, Wohneigentumsrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht, sowie Verkehrsrecht.
Je nach Auftrag übernehmen wir Beratung sowie außergerichtliche oder gerichtliche Vertretung der Interessen unserer Mandanten im privaten wie geschäftlichen Bereich.
Aufgrund der Vielfältigkeit der Rechtsgebiete richtet jeder Rechtsanwalt seine Tätigkeit auf bestimmte Schwerpunkte
aus.